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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen (AGB)

 

Egert-Eifel-Ride&Camp

 

Einzelunternehmen Inhaber: Jürgen Rudolf Egert

Dechant-Pesch-Straße 18

53940 Hellenthal Deutschland

Telefon: 0176 62460626

E-Mail: Egert-Eifel-ridecamp@t-online.de

Website: www.egert-eifel-ridecamp.de

 

Stand: Mai 2026

 

1. Geltungsbereich

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vermietbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Wohnwagen (Caravans), Dachzelte, Motorräder, Motorradanhänger, Nutzanhänger und sonstige Mietobjekte zwischen Egert Eifel-Ride&Camp (nachfolgend "Vermieter") und dem jeweiligen Mieter.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

2. Vertragsabschluss

 

(1) Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform, insbesondere per E-Mail, zustande.

(2) Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter diese AGB an.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Anzahlung beträgt 20 % des vereinbarten Mietpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.

(3) Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

(4) Erfolgt die Buchung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn, wird der vollständige Mietpreis sofort fällig.

(5) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, kann der Vermieter nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. 

 

4. Kaution

 

Bei Übergabe ist folgende Kaution zu hinterlegen:

 

• Wohnwagen / Caravan: 1.500 €

• Motorradanhänger: 300 €

• Dachzelt: 300 €

• sonstige Mietobjekte: gemäß Mietvertrag

Die Kaution kann bar oder per vorheriger Überweisung hinterlegt werden.

 

Die Kaution dient insbesondere zur Absicherung von:

• Schäden am Mietobjekt

• Verlust oder Beschädigung von Zubehör

• außergewöhnlicher Verschmutzung

• offenen Forderungen

• Mietausfall und Nebenkosten

 

Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe, soweit keine Ansprüche bestehen. Sind Schäden oder Forderungen noch nicht abschließend feststellbar, darf ein angemessener Teil der Kaution bis zur endgültigen Klärung einbehalten werden.

 

5. Übergabe und Einweisung

 

(1) Das Mietobjekt wird in gereinigtem, betriebsbereitem und verkehrssicherem Zustand übergeben.

(2) Die Übergabe erfolgt gegen Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls. (3) Der Mieter bestätigt insbesondere:

 

• ordnungsgemäßen Zustand

• Vollständigkeit

• Erhalt sämtlicher Zubehörteile

• Einweisung

• Kenntnis der Sicherheitsvorschriften

 

(4) Bei Dachzelten kann der Vermieter auf Wunsch bei der Montage unterstützen.

(5) Unabhängig hiervon bleibt der Mieter verpflichtet, vor Fahrtantritt sämtliche Befestigungen, Verschraubungen, Trägersysteme, Sicherungen und Verriegelungen eigenverantwortlich zu kontrollieren.

(6) Der Mieter hat insbesondere Dachlasten, Anhängelasten, Stützlasten und Herstellerangaben eigenständig zu prüfen.

(7) Die gesetzliche Haftung des Vermieters für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

 

6. Pflichten des Mieters und Verkehrssicherheit

 

(1) Der Mieter hat das Mietobjekt sorgfältig und entsprechend gesetzlicher Vorschriften zu nutzen.

(2) Vor jeder Fahrt sind insbesondere zu prüfen:

 

• Befestigungen

• Kupplungen

• Sicherungen

• Beleuchtung

• Reifen

• Trägersysteme

• Dachzeltbefestigungen

 

(3) Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich in verkehrssicherem Zustand verwenden.

(4) Das Zugfahrzeug muss technisch geeignet sein. Hierzu zählen insbesondere:

 

• zulässige Anhängelast

• Dachlast

• Stützlast

• Fahrzeugfreigaben

 

(5) Verursacht der Mieter schuldhaft Schäden, haftet er nach gesetzlichen Vorschriften. Dies umfasst insbesondere:

 

• Reparaturkosten

• Abschleppkosten

• Bergungskosten

• Wertminderung

• Gutachterkosten

• Mietausfall

• erforderliche Rechtsverfolgungskosten

 

(6) Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf schuldhaftem Verhalten des Mieters beruhen.

 

7. Führerschein und Nutzungsberechtigung

 

(1) Das Mietobjekt darf ausschließlich von im Mietvertrag benannten Personen genutzt werden.

(2) Fahrer müssen über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.

(3) Der Vermieter ist berechtigt, Führerschein und Ausweisdokumente bei Übergabe zu prüfen.

(4) Eine Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

 

8. Nutzung des Mietobjekts

 

(1) Auslandsfahrten innerhalb Europas bedürfen der vorherigen Zustimmung.

(2) Der Mieter trägt sämtliche:

 

• Bußgelder

• Mautgebühren

• Verwarnungen

• Verwaltungsgebühren

• Parkkosten

 

(3) Rauchen, Tiere oder offenes Feuer sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig.

(4) Verboten sind insbesondere:

 

• Motorsportveranstaltungen

• Rennen

• Geländeeinsätze

• gewerbliche Transporte

• Überladung

• zweckwidrige Nutzung

 

9. Schäden, Unfälle und Meldepflichten

 

(1) Jeder Schaden, Unfall, Diebstahl oder technische Defekt ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

(2) Bei Fremdschäden oder Personenschäden ist unverzüglich die Polizei zu verständigen.

(3) Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht abgegeben werden.

(4) Der Mieter hat Fotos, Daten und Informationen zur Schadensaufnahme bereitzustellen.

(5) Die Weiterfahrt darf nur erfolgen, wenn Verkehrssicherheit besteht.

 

10. Rücktritt und Stornierung Der Mieter kann vor Mietbeginn zurücktreten.

 

Es gelten folgende Rücktrittskosten:

 

• bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei

• weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

• Nichtabholung: 50 % des Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

11. Rückgabe

 

(1) Das Mietobjekt ist vollständig, besenrein und mit Zubehör zurückzugeben.

(2) Endreinigungskosten ergeben sich aus Mietvertrag oder Buchungsbestätigung.

(3) Außergewöhnliche Verschmutzungen können gesondert berechnet werden.

(4) Bei verspäteter Rückgabe kann der tatsächlich entstandene Schaden geltend gemacht werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

12. Ausfall und Ersatzobjekte

 

(1) Wird das Mietobjekt vor Übergabe durch Unfall, Defekt, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände unbenutzbar, kann der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt stellen.

(2) Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

13. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet uneingeschränkt:

 

• bei Vorsatz

• grober Fahrlässigkeit

• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

14. Haftung des Mieters Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn selbst oder durch Mitreisende, Fahrer oder sonstige von ihm eingesetzte Personen verursacht werden.

 

15. Versicherung

 

(1) Das Zugfahrzeug des Mieters muss über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügen.

(2) Bestehender Versicherungsschutz für Mietobjekte ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag und den Versicherungsbedingungen.

(3) Selbstbeteiligungen und Einschränkungen werden im Mietvertrag ausgewiesen.

 

16. Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet. Näheres ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

 

17. Widerrufsrecht Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann ausgeschlossen sein, soweit Verträge Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betreffen und für die Leistungserbringung ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

 

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hellenthal.

 

19. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

Egert-Eifel-Ride&Camp Einzelunternehmen Inhaber: Jürgen Rudolf Egert Stand: Mai 2026

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